Gesetzliche Gewährleistung – EU-Verbraucherinformation Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Gewährleistungszeitraum; für gebrauchte Waren mindestens ein Jahr. Gewährleistungsrechte nach Land nachlesen (Your Europe, EU-Kommission)